Für jeden der einen Container mieten will, sind die Containerpreise ein wichtiger Faktor. Bei unserem Containerdienst Hamburg werden interessierte Kunden garantiert einen Container zu fairen Preisen finden.
Containerpreise
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Abfallart - was soll entsorgt werden?
Schnellübersicht
Nicht-mineralische Stoffe
Baustellenabfall ohne Bauschutt
Baustellenabfall mit Bauschutt
Sperrmüll
Gartenabfall
Gipsabfall
Holz A1, unbehandelt
Holz A2 – A3, behandelt
Gewerbeabfall
Styropor, unbelastet
Stubben und Dickholz
Papier und Pappe
Matratzen / Teppiche
Schrott / Altmetalle
Mineralische Stoffe
Bauschutt
Beton
Dachziegel/Bauschutt
Boden mit Schadstoffanalyse
Boden mit Bauschutt
Mutterboden / Oberboden
Mutterboden mit Grassoden
Füllboden
Gefährliche Abfälle
Teer- und bitumhaltige Produkte
KMF-Wolle / Dämmwolle
Holz A4, belastetet
Styropor, belastet
Nicht-mineralische Stoffe
info
Gemischter Bauabfall aus Bau- und Abbruchtätigkeiten besteht aus den verschiedensten Stoffen.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- max. 50% Bauschutt
- Glas
- Holz der Sorte A1 – A3
- Kunststoffe, Plastik
- Tapetenreste
- Fenster
- Rigips, Y-Tong
- Verpackungsstyropor
- Schrott (Heizkörper, Badewannen, Moniereisen etc.)
- sämtlicher Unrat oder anfallender Dreck und Staub
- Papier/Pappe
In den Container gehören u. a. nicht:
- flüssige Stoffe wie z.B. Farben, Lacke oder Öle
- Autoreifen
- Autobatterien
- Kühlschränke
- Feuerlöscher
- Asbest
- Teerpappe (Dachpappe, Bitumbahnen)
- Holz der Sorte A4
- lose Dämmwolle
- Dämmplatten aus Styropor
info
Sperrmüll besteht aus den verschiedensten Gegenständen die bei einem Umzug oder einer Entrümpelung anfallen.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Möbel
- Teppiche
- Couchgarnituren
- Matratzen
- Kartons/Papier
- Kleidung
- Pappe + Papier
- Regale
- Fahrräder/Schrott
- Teller und Tassen
- Zeitschriften
- sämtlicher Unrat
In den Container gehören u. a. nicht:
- flüssige Stoffe wie z.B. Farben, Lacke oder Öle
- Autoreifen
- Autobatterien
- Kühlschränke
- Feuerlöscher
- Fernseher, Monitore oder Computer
- Teerpappe
- Asbest
- Speise- oder Essensreste / Lebensmittel
info
Gartenabfälle sind kompostierbare Abfälle aus Garten oder Parkanlagen.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Sträucher
- Äste
- Kleinere Bäume
- Kleinere Wurzeln
- Baumschnitt, Heckenschnitt, Rasenschnitt
In den Container gehören u. a. nicht:
- Holzbretter
- Plastik (z.B. Plastiktüten oder Blumentöpfe)
- Blumenkübel
- Jeglicher Müll oder Unrat
info
Altholz der Kategorie A1 ist unbehandeltes naturbelassenes Holz.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Palettenholz
- Bretter, unbehandelt
- Bauholz, unbehandelt
- Sperrholzplatten
- OSB Platten
In den Container gehören u. a. nicht:
- imprägniertes Holz
- mit Farbe angestrichenes Holz
- mit Ölen oder Lacken behandeltes Holz
- Holz mit jeglichen Anhaftungen
info
Altholz der Kategorie A2 - A3 ist behandeltes mit Farbe oder Lacken bestrichenes Holz.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Möbelholz
- Tische
- Stühle
- Regale
- Bretter
- Bauholz
- Türen aus dem Innenbereich
- Auch unbehandeltes Holz der Sorte A1 darf mit im Container entsorgt werden
In den Container gehören u. a. nicht:
- imprägniertes Holz aus dem Aussenbereich
- Außenfenster
- Außentüren
- Bahnbohlen
- Jägerzäune
- belastetes Holz mit Teer- oder Bitumanstrichen
- imprägniertes Holz von Spielplätzen
info
Zu Gewerbeabfällen zählen Abfälle aus Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, öffentlichen Einrichtungen oder dem Handel.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Verpackungsmaterial
- Verpackungsstyropor
- Folien
- Plastik
- Pappe + Papier
- Holz
- Paletten
- Schrott
In den Container gehören u. a. nicht:
- Bauschutt
- Gipsabfälle
- Erdaushub
- Speisereste
- Sondermüll
info
Unbelastetes Styropor darf lose im Container entsorgt werden.
Weitere genauere Infos finden Sie auf unserer Seite Abfallarten.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Unbelastetes Styropor (mit einer Analyse oder Nachweis vom Hersteller)
- Verpackungsstyropor
In den Container gehören u. a. nicht:
- Belastetes Styropor (HBCD haltig)
- Styropor ohne Analyse oder Nachweis vom Hersteller
Weitere genauere Infos finden Sie auf unserer Seite Abfallarten.
info
Bei Dickholz handelt es sich um Stämme oder Äste die mindestens einen Durchmesser von 25cm haben. Baumwurzeln/Baumstümpfe- oder stubben können beliebig groß sein.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Baumwurzeln
- Baumstämme
In den Container gehören u. a. nicht:
- Holzbretter
- Jeglicher Müll oder Unrat
info
Schrottentsorgung
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Sämtliche metallischen Gegenstände
- Eisenträger
- Stahl
- Metalle
- Fahrräder (ohne Gummischlauch)
- Spinte aus Metall
- Werkzeuge aus Stahl
In den Container gehören u. a. nicht:
- Geldschränke
- Verschlossene Feuerlöscher
- Gasflaschen
- Behälter die unter Druck stehen
- Metall mit zu vielen Anhaftungen
- Holz
- Plastik
- Styropor
Mineralische Stoffe
info
Bauschutt besteht aus mineralischen Stoffen, die möglichst nicht mit Fremdstoffen verunreinigt sein sollten.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Beton
- Ziegelsteine
- Fliesen
- Glas
- Dachziegel
- Mörtel
- Mauerwerk
In den Container gehören u. a. nicht:
- Waschbecken
- Toiletten
- Keramik
- Bauschutt mit Anhaftungen wie Styropor, Teer, etc.
- Jegliche Fremdstoffe oder Abfall
- Y-Tong Steine
- Rigips bzw. Rigipsplatten
info
Beton besteht aus mineralischen Stoffen, der Container darf möglichst nicht mit Fremdstoffen verunreinigt sein.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Beton
- Gehwegplatten
- Pflastersteine
- Betonsteine
- Natursteine
- Bauteile aus Beton
- Eisen das sich im Beton befinden
In den Container gehören u. a. nicht:
- Bauschutt der nicht aus Beton Besteht
- Y-Tong
- Boden
- Plastik, Holz oder andere Abfälle
info
Der Boden darf nicht kontaminiert bzw. mit schädlichen Stoffen verunreinigt sein. Er muss aus natürlich gewachsenen oder bereits verwendeten Erdmaterial bestehen.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Erde
- Mutterboden
- Sand
- Lehm
- alter Füllboden
- Kleine Natursteine
In den Container gehören u. a. nicht:
- Bauschutt
- Gehwegplatten
- Mauerbrocken
- Plastik
- Blumenkübel
- Jeglicher Müll oder Unrat
- Große Baumwurzeln
- Grassoden
info
Boden mit Bauschutt gemischt zu entsorgen ist möglich, eine Trennung der beiden Abfallarten wird aber bevorzugt, da die Entsorgung teilweise problematisch ist.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Boden
- Oberboden
- Erdaushub
- Füllboden
- Bauschutt
- Beton
- Steine
- Mauerbrocken
In den Container gehören u. a. nicht:
- Grünabfälle
- Grassoden
- Jegliche andere Abfälle
- Plastik
- Holz
info
Bei Mutterboden oder auch Oberboden genannt, handelt es sich um dunklen Boden der in unserer Region die oberste Schicht des Bodens ausmacht.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Oberboden
- Mutterboden
- Dunkler Boden
- Kompostierter Boden
In den Container gehören u. a. nicht:
- Grassoden
- Größere Steine
- Große Baumwurzeln
- Plastik- oder Holzabfälle
- Lehmiger Boden
info
Bei Mutterboden mit Grassoden oder Grasnarbe handelt es sich um dunklen Boden der in unserer Region die oberste Schicht des Bodens ausmacht und mit Gras bewachsen ist. Die Grassoden können mit im Container entsorgt werden.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Dunkler lockerer Boden
- Mutterboden
- Muttererde
- Oberboden
- Kleine Steine
- Kleine Wurzeln von Büschen etc.
- Grassoden / Grasnarbe
In den Container gehören u. a. nicht:
- Lehmiger Boden
- Große Steine
- Alter Füllboden
- Große Baumwurzeln
info
Bei altem Füllboden, Füllsand oder Siebsand handelt sich um hellen lockeren gelblichen Sand in dem auch kleine Steine vorhanden sein dürfen.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Alter Füllboden/Füllsand/Siebsand
- Heller Sand
- Sandkistensand
- Spielsand
In den Container gehören u. a. nicht:
- Dunkler Boden
- Lehmiger Boden
- Größere Steine
- Baumwurzeln
Gefährliche Abfälle
info
KMF Wolle (Künstliche Mineralfaserwolle Wolle) ist auch bekannt unter den Bezeichnungen Dämmwolle, Isolierwolle, Steinwolle oder Glaswolle. Bei KMF Wolle handelt es sich um einen "gefährlichen Abfall".
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Dämmwolle, Glaswolle, Steinwolle
- verpackt in speziell dafür hergestellte BigBag`s.
In den Container gehören u. a. nicht:
- jeglicher anderer Abfall
info
Altholz der Sorte A4 ist belastetes und imprägniertes Holz aus dem Außenbereich.
Folgendes darf u.a. im Container entsorgt werden:
- Jägerzäune
- Fensterrahmen (Außenfenster)
- Außentüren
- Bahnbohlen
- Laternenmasten
- Holz von Spielplätzen
- Balkone aus Holz
In den Container gehören u. a. nicht:
- Holz mit zu vielen Fremdanhaftungen wie Plastik, Styropor oder Teer
- Jegliche andere Abfälle
info
Seit dem 1. September 2017 gilt die neue Verordnung des Bundesrats, dass HBDC-haltige Dämmstoffabfälle "überwachungsbedürftig" bleiben, aber nicht mehr als gefährlich eingestuft werden. Die belasteten Dämmplatten aus Styropor müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt und entsorgt werden. Für die Entsorgung stellen wir einen Übernahme- und Begleitschein aus. Konkret bedeutet das, dass Betriebe, die HBCD-haltige Dämmstoffe entsorgen müssen, dafür einen Übernahmeschein vom Entsorgungsfachbetrieb bekommen, der ihnen sowohl die entsorgte Menge als auch deren fachgerechte Entsorgung bescheinigt. Alle anderen Nachweispflichten entfallen für den Handwerksbetrieb.
Bitte beachten Sie diese Information bei der Kalkulation aktueller und zukünftiger Bauvorhaben und geben Sie die Hinweise an die handelnden Personen auf den Baustellen weiter.
Sobald es neue Informationen gibt werden wir Sie umgehend informieren.
Bitte beachten Sie diese Information bei der Kalkulation aktueller und zukünftiger Bauvorhaben und geben Sie die Hinweise an die handelnden Personen auf den Baustellen weiter.
Sobald es neue Informationen gibt werden wir Sie umgehend informieren.
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Info: Bitte beachten Sie, dass für unsere Container aktuell kein Deckel verfügbar ist.
* Preis inklusive 7 Tage Stellzeit und Mehrwertsteuer
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