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Gewerbeabfall

Gewerbeabfall in Hamburg und Umgebung entsorgen

Gewerbeabfall ist eine Sonderart der Abfälle. Man versteht darunter eine Art gemischter, recyclebarer Abfälle, die in ihrer Zusammensetzung dem gewöhnlichen Hausmüll ähnlich sind. Dieser ist daher an sich – genau so wie der Hausmüll – andienungspflichtig. Dies heißt, dass der anfallende Gewerbeabfall in seiner momentanen Definition eigentlich dem kommunalen Entsorger zur Abfahrt übergeben werden muss.

Seit einer Novelle der Gewerbeabfallverordnung im Jahr 2003 ist Gewerbeabfall zudem strikt zu trennen und in den verschiedenen Tonnen des kommunalen Entsorgers zu sammeln. Gewerbetreibende haben aber die Möglichkeit, Teile des anfallenden Abfalls als so genannten Gewerbeabfall zur Verwertung (kurz: AvZ – Abfall zur Verwertung) getrennt zu sammeln und privat entsorgen zu lassen. Hiermit geht neben der Zeitersparnis häufig auch eine deutliche Kosteneinsparung einher.

Im Folgenden dieser Beschreibung wird mit dem Begriff Gewerbeabfall explizit der Gewerbeabfall zur Verwertung, bzw. AvZ (Abfall zur Verwertung) bezeichnet.

Gewerbeabfall im Container sammeln und abholen lassen

Zuerst einmal stellt sich die Frage, ob sich ein Container für Gewerbeabfall für Sie überhaupt lohnt. Dies ist vor allem von Größe und Art des Betriebes abhängig. Handelt es sich um eine normales Büro, in dem vergleichsweise wenig Gewerbeabfall anfällt, ist ein extra Container in den allermeisten Fällen eher nicht notwendig. Für weiterverarbeitende Betriebe oder Hersteller, die mit einem gewissen Aufkommen an Verpackungsmaterialien und Abschnitten rechnen müssen, lohnt sich die Anschaffung eines extra Containers für Gewerbeabfall hingegen in den allermeisten Fällen. Hier kann ein Preisvergleich zwischen den Containermieten samt Abfahrt mit den Kosten des kommunalen Entsorgers schnell Auskunft geben. Zudem sparen Sie sich bei Anschaffung eines Containers für Gewerbeabfall die häufig lästige und zeitraubende minutiöse Trennung der verschiedenen Abfallarten und Wertstoffe.

Dabei ist zu beachten, dass es für den tagtäglich anfallenden Gewerbeabfall wie er hier beschrieben wird, lediglich die beiden angegebenen Entsorgungsarten, also den Container eines privaten Entsorgungsunternehmens oder die getrennte Abfuhr in den Abfalltonnen der kommunalen Entsorgungsunternehmen gibt. Eine Ausnahme stellen einmalig anfallende Gewerbeabfälle dar, wie sie zum Beispiel bei einem Umzug oder Neubezug eines Büros anfallen können. Hier steht Ihnen neben der kommunalen Abfuhr als Alternative natürlich auch die selbstständige Abfahrt auf einen Recyclinghof zur Verfügung. Sie können in diesem oder einem ähnlichen Fall aber auch einmalig einen Container für Gewerbeabfall anmieten. Der Vorteil an einem einmalig gemieteten Container liegt dabei auf der Hand, ist dies doch nicht nur weniger umständlich als die kommunale Abfuhr, sondern auch zeitsparend, da sie nicht selbst zum Recyclinghof fahren oder den Müll eigenhändig trennen müssen.

Welche Stoffe gehören in den Gewerbeabfall und welche nicht?

In den gesondert in einem Container eines privaten Entsorgers zu sammelnden Gewerbeabfällen gehören recyclebare Stoffe wie Verpackungsmaterialien, Verpackungsstyropor, Hartkunststoffe (Rohre, Kabelkanäle, etc.), nicht giftige und wiederverwertbare Metalle, Folien, Plastik, Textilien (inklusive Teppichböden u.ä.) sowie Holz (auch behandelt oder beschichtet).

Nicht in den Gewerbeabfall gehören hingegen Steine, Bauschutt, Grünschnitt oder Erdaushub. Ebenso wenig dürfen Speisereste oder jegliche Arten von Sondermüll als Gewerbeabfall entsorgt werden. Insbesondere letztere müssen per Gesetz fachgerecht und einzeln entsorgt werden. Essensreste gehören in die Biotonne des kommunalen Entsorgungsunternehmens. Für Steine und Bauschutt gibt es wiederum je eigene Container, in denen diese Stoffe zum anschließenden Recycling oder zur Lagerung gesammelt und abgefahren werden. Dies ist vor allem wegen einer sonst zu aufwendigen Endsortierung und den spezialisierten Recyclingunternehmen und Anlagen notwendig.

Diese Liste beinhaltet die üblichsten Abfälle, die in Gewerbebetrieben anfallen, ist aber nicht notwendigerweise exklusiv. Wenn Sie sich bei Ihnen im Betrieb anfallenden Stoffen unsicher sind, ob diese mit in den Gewerbeabfall dürfen, sollten Sie dies mit uns absprechen.

Muss der anfallende Gewerbeabfall getrennt werden?

Anfallender Gewerbeabfall muss nur dann von Ihnen vor Ort getrennt werden, wenn Sie diesen durch die kommunalen Entsorger abfahren lassen. Dies ist bei einem Gewerbeabfallcontainer nicht der Fall. Dies sind Container für verwertbare Mischabfälle. Die Trennung der einzelnen Stoffe wird im Anschluss an die Abfuhr durchgeführt. Nach der Sortierung wird der Gewerbeabfall seiner weiteren Verwendung zugeführt. Diese kann je nach Material stofflich (Metalle, unbehandeltes Holz, etc.) oder energetisch erfolgen.

Wie schon angesprochen wird der in einem Container gesammelte Gewerbeabfall von dem entsorgenden Unternehmen in die verschiedenen Wertstoffkategorien getrennt. Nach der Trennung werden die Stoffe alle zur Verwendung weiter genutzt. Dies kann von dem für die Entsorgung zuständigen Unternehmen selbst erfolgen oder – insbesondere bei Metallen und einer energetischen Weiterverwendung der Abfälle – durch ein Drittunternehmen durchgeführt werden.

Ihr Container für Gewerbeabfall in Hamburg mieten

Egal ob einmalig oder in regelmäßigen Abständen: der Container für Gewerbeabfall spart Ihnen kostbare Zeit und häufig genug auch gutes Geld.

Informieren Sie sich über unsere Leistungen und Preise und überlegen Sie sich, ob ein Container für Gewerbeabfall nicht etwas für Ihren Betrieb ist. Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne und werden uns bemühen, ein für Sie passende Angebot zu finden.

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Unser Team berät Sie gerne.

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